Auszug der Leistungen unserer Detektei
Observation
Eine Observation ist die Beobachtung oder Überwachung von einer oder mehreren Personen oder Objekten. Sinn und Zweck der Beobachtung sollte sein, einen bestehenden Anfangsverdacht zu bestätigen oder zu entkräften. Häufig dienen solche Observationen im zivilrechtlichen Bereich zur Beweiserhebung von anzeigbaren Straftaten.
Voraussetzung ist immer ein ausreichend berechtigtes Interesse.
Anmerkung: Aus Sicht der Auftraggeberseite wird mitunter die Position vertreten, dass der Ermittler während einer Observation "lediglich dem zu verfolgenden Fahrzeug hinterherfahren" müsse. Daher wäre es "völlig ausreichend sowie aus Kostengründen vertretbar", wenn die Observation durch einen einzelnen Ermittler und einem Fahrzeug erfolge, zumal die zu observierende Person sich "völlig arglos" verhalte.
Hinweis: Weniger als zwei Observationsfahrzeuge mit insgesamt drei Observanten widersprechen jeglicher Observationstaktik.
Aus fachlich-sachgerechten Aspekten werden je nach Sachlage bei der Erbringung von Observationsdienstleistungen, mindestens ein Einsatzfahrzeug mit zwei Observanten eingesetzt, um den nahtlosen Wechsel zwischen Bewegungs- (fließender) und Fuß-Observation zu gewährleisten.
Die Praxis widerspiegelt Situationen, in denen durchaus zwei Observanten mit zwei Einsatzfahrzeugen die Zielperson in ihrem Fahrzeug unter Sichtkontakt halten können. Risiken ergeben sich stets in jenen Situationen, in denen die Zielperson unvorhergesehen anhält, das Fahrzeug parkt und anschließend zu Fuß weiter geht. Bestärkt wird dieses Szenario insbesondere dann, wenn das Fahrverhalten und die Fahrziele der Zielperson noch unbekannt sind und sich erst während der Observation abzeichnet, dass die Zielperson mehrfach anhält und sich im Zeitfenster der Fahrtunterbrechung zu Fuß vom Fahrzeug weiter entfernt bewegt (z.B. zur Erledigung von Einkäufen, dem Aufsuchen von Kunden, oder zur Wahrnehmung von Geschäftsterminen, etc.).Aufgrund der heutigen Verkehrsdichte sowie der stark eingeschränkten Parkraumsituation im öffentlichen Straßenland haben die dem Zielfahrzeug folgenden Observanten vorrangig ihr taktisches Verhalten auf das Anhalten und Parken ihrer Einsatzfahrzeuge auszurichten. Dementsprechend hat dies so zu erfolgen, dass das Anhalten und taktische Positionieren der Fahrzeuge (Absicherung der möglichen Hauptabfahrtrichtungen) von der Zielperson nicht wahrgenommen wird. Diese Priorität ergibt sich aus der Konstellation, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Zielperson die Fahrt später weiter fortsetzt. Um den fortwährenden Sichtkontakt zur Zielperson aufrecht zu halten, ist ein weiterer, dritter Observant zwingend erforderlich, der ohne zeitliche Verzögerung aus dem Einsatzfahrzeug aussteigen kann, um unmittelbar der Zielperson zu Fuß folgen.
Gutachterliche Stellungnahme:
Infolge einer Rechtsstreitigkeit zwischen Detektei und Auftraggeber ordnete ein Gericht die Erstellung eines SV-Gutachtens an, um die Kernfrage zu klären:"War es sachgerecht, dass die Zielperson von zwei Ermittlern in zwei Kfz observiert wurde? "Im zu begutachtenden Sachverhalt handelte es sich um eine Bewegungsobservation (auch „fließende Observation“ genannt) als Teil einer Ermittlungsmaßnahme zu einer Zielperson (ZP) mit einem Fahrzeug, an deren rechtlicher Zulässigkeit aufgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen des Auftraggebers kein Zweifel bestand. Im zu begutachtenden Sachverhalt fand eine Bewegungsobservation unter Berücksichtigung der Mindestkostenbedingungen statt.
Ergebnis: Der Einsatz von zwei Observanten in zwei separaten Fahrzeugen entsprach dem auftragsbezogenen fachlichen Erfordernis und bildete das Minimum. Nur unter Einsatz dieser Mindestmenge an Observanten und Fahrzeugen bestand eine Erfolgs-Chance, womit die Umsetzung der Observationsdienstleistung sach- und fachgerecht erfolgte.
Ermittlungen
Als Ermittlungen bezeichnen wir Recherchen die die Fragestellung des Kunden beantwortet. Dies können Fragen zu bestimmten Personen, Firmen, Objekten, Gegenständen oder Orten sein. Wir recherchieren bspw. nach Verschwundenen Personen, verschwundenen Sicherungsgütern, vermissten Personen, versteckten Vermögen oder unterschlagenen Fahrzeugen. Darüber hinaus überprüfen wir Alibis, Sachverhalte und vieles mehr.
Beratungen
Wir beraten Sie bei Anfragen in einem ersten Informationsgespräch über die Möglichkeiten unserer Ermittlungen und bieten Ihnen Lösungsvorschläge. Nach einer ersten Ausgangsanalyse erhalten Sie die daraus resultierende Kostennote und können sich dann für oder gegen eine Beauftragung entscheiden.
Darüber hinaus führen wir Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen durch. Sprechen Sie uns gern an und nennen Sie uns ein für Sie interessantes Thema. Einer unserer Fachleute realisiert einen Vortrag zum gewünschten Thema in Ihrer Firma oder Institution. Gern auch in einen von ihnen gewählten Hotel.
rechtzeitige Terminierung erforderlich!
Personenschutz
Personenschutz ist die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person (Schutzperson) vor Angriffen (Entführung, Attentat etc.) durch Dritte. Es sind staatliche und private Sicherheitsdienste tätig. Personenschützer werden auch als Leibwächter oder Bodyguard bezeichnet. Aufgrund der hohen Personalkosten kommen Personenschützer in der Regel nur für wohlhabende, bedeutende oder unmittelbar bedrohte Personen (Politiker, Wirtschaftsführer, Stars, Kronzeugen etc.) zum Einsatz.
Personenschutz wird durch die Bewachung der Person nach außen hin in der Öffentlichkeit gewährleistet. Es soll dabei die körperliche Unversehrtheit der Schutzperson gewährleistet werden.
Personenschützer (Leibwächter) arbeiten sowohl im privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienst wie im öffentlichen Dienst wie z. B. bei der Polizei. Sie sind zumeist mit Schusswaffen und Kommunikationsmitteln ausgestattet und im Nahkampf ausgebildet. Die Hauptaufgabe ist das rechtzeitige Erkennen und Verhindern von Gefahren für die Schutzperson. Dabei achtet man besonders auf auffälliges Verhalten von Personen, ungewöhnliches Äußeres, sowie markante Gegenstände und Abläufe.
Für den Transport einer Schutzperson kann man gepanzerte (sondergeschützte) Fahrzeuge einsetzen. Diese sind nach heutigem Stand der Technik äußerlich kaum von normalen Kraftfahrzeugen zu unterscheiden.
In Deutschland ist die Arbeit staatlicher Personenschützer gesetzlich geregelt. So ist für Politiker und Staatsgäste das BKA, LKA sowie der Staatsschutz und Sondereinheiten verantwortlich.
Um als Privatperson staatlichen Personenschutz zu erhalten, liegt die Messlatte sehr hoch. So müssen zum Beispiel Schauspieler oder Popstars ihre „Bodyguards“ selbst beauftragen und bezahlen.
Viele private Dienstleister bieten Personenschutzmaßnahmen an. Voraussetzung ist zuerst die staatliche Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO für Bewachungsunternehmen mit bestimmten Zulassungsbedingungen. Dazu zählt für Angestellte auch eine 40-stündige Unterrichtung oder die IHK-Sachkundeprüfung, die jedoch beide keine personenschutzspezifischen Inhalte vermitteln oder fordern und deshalb nicht ausreichen.
Einen allgemein anerkannten Beruf des Personenschützers gibt es in Deutschland nicht. Interessenten haben neben der genannten gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen für die Bewachungstätigkeit die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungen in dieser Einsatzrichtung zu absolvieren, die vor allem private Bildungsträger wegen fehlender staatlicher Vorgaben und anerkannter Bildungsinhalte in unterschiedlicher Qualität anbieten. Zumindest eine erweiterte Rechts- und Psychologieweiterbildung, eine Personenschutzgrundausbildung, die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG und personenschutzbezogene Trainingsmaßnahmen, ein mehrtägiges Fahrsicherheitstraining, Konditionierung und Selbstverteidigung sowie Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten Bestandteil derartiger Fort- und Weiterbildungen sein. Ganzheitlicher Personenschutz umfasst aber auch Objektschutzelemente und weitere Themengebiete.
Wesentliche Unterschiede zwischen behördlichem und privatem Personenschutz gibt es in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ausbildung der Personenschützer. Private Sicherheitsdienstleister arbeiten lediglich auf Grundlage der „Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben keine polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte. Ihnen können Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.
Security
Der Begriff Security (engl. Schutz, Sicherheit) steht in Deutschland für Sicherheitsdienstleistungen bzw. Sicherheitsdienst. Das Dienstleistungsspektrum dieses Wirtschaftszweiges und untergeordneter Berufsgruppen umfasst in der Regel die folgend aufgeführten Sicherheitsdienstleistungen.
Objektschutz
Absicherung eines Objektes durch hierfür qualifiziertes Personal
Veranstaltungsservice und Konferenzschutz - Einlasskontrollen, Ordner, Kassenkontrollen sowie Crowd Management (nach § 43 Abs. 4 Muster-Versammlungsstätten Verordnung MVStättV), Schutz von Baustellen vor Diebstahl und Vandalismus, Ladenüberwachung (Kaufhausdetektiv) - Schutz vor Diebstahlsdelikten im Einzelhandel, Flughafendienstleistungen - Außenhautbewachung und Objektschutz (auf Basis der BADV), Fluggastkontrolle (Personenkontrolle als Beliehene des Bundes nach § 5 LuftSiG und Ticketkontrolle), Gepäck- und Personalkontrolle (Flugbesatzungen und Bodenpersonal) gemäß § 8 und § 9 LuftSiG
Brandschutz
Brandsicherheitswachen, Sprinklerproben, Feuerwehrparallelaufschaltungen, Revierdienst - Aufschließen und Verschließen von Liegenschaften sowie Streife durch mobile Streifendiensteinheiten, Alarmaufschaltung - Aufschaltung von Gefahrenmeldeanlagen und Videoüberwachungssystemen gemäß VdS-Richtlinien sowie Alarmverfolgung.
Bitte beachten Sie. Unser Unternehmen führt im Sicherheitsbereich ausschließlich Personen- und Begleitschutzmaßnahmen durch. Für alle weiteren Sicherheitsdienstleistungen wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitbewerber.
Technik
Wir nutzen Detektivübliche verdeckte und offene Kameratechnik. Darüber hinaus kommt je nach Fall und Gegebenheit Spezialtechnik zum Einsatz. Bei speziellen technischen Anforderungen (zB.: Lauschabwehr, Forensic, mobiles Sicherheitsmanagement etc.) kommen die dafür ausgebildeten Spezialisten zum Einsatz. Der Verkauf von Alarmanlagen sowie Sicherheitstechnik erfolgt ausschließlich über ein uns angeschlossenes Partnerunternehmen in unserem Hause.
Personenortung + Objektortung + Handyortung
Ortung, Einsatz und Beratung zu GPS und GSM Ortungstechnik (1).
Special Operations
Je nach Aufgabenstellung führen wir Spezialaufträge durch oder stellen dafür geeignetes Personal zur Verfügung. Unter Spezialaufträgen verstehen wir bspw. Einschleusungen in unterschiedlichste Gewerke, Branchen, Institutionen oder Gesellschaften. Des Weiteren sind dies getarnter Begleitschutz, Botendienste, Mitarbeiter- oder Bewerberüberprüfung. Ebenso kann ein neuer Spezialauftrag durch Sie vorgelegt und durch uns realisiert werden.
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*(1) Im Rahmen rechtlicher Bestimmungen