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WAS KOSTET EIN DETEKTIV?

WARUM & WIESO?

Detektive sind normale Gewerbetreibende. Realistisch sind somit Stundenhonorare ab 60,- € (zzgl. ges. MWSt.). Diese Preise wird man Ihnen auch beispielsweise in freien Kfz.-Werkstätten etc. berechnen. Darunter kann kein Unternehmen in Deutschland dauerhaft existieren. Sicherlich werden Sie im freien Markt und im Netz immer wieder "Detektive" finden, deren Preissegment deutlich darunter liegt. Dies ist möglich, in dem "Detektive" Kosten wie z.B.: Sozialabgaben, Altersvorsorge, Rücklagen etc. einsparen, unterbezahlte Drittanbieter oder unqualifiziertes Personal einsetzen. Nicht selten werden mehr Ermittler eingesetzt als nötig. Oder noch schlimmer - mehr Ermittler berechnet, als tatsächlich eingesetzt wurden. Das Erwachen kommt spätestens, wenn plötzlich versteckte Kosten auftreten oder die Beweise vor Gericht nicht standhalten.

WAS KANN ICH ALS AUFTRAGGEBER TUN?

Sprechen Sie vorher die Preise genau ab. Was ist im Preis enthalten, was nicht. Wie wird verfahren, ändert sich plötzlich die Sachlage? Bsp.: Die Zielperson bewegt sich in eine Großstadt, wo gerade Messe ist und Hotelzimmer ein vielfaches kosten. Fragen Sie gezielt nach, wenn man Ihnen einen "super" Preis macht, wie dieser möglich ist. Schauen Sie ins Impressum der jeweiligen Homepage. Dort erfahren Sie, wo der tatsächliche Sitz der Detektei ist. Googlen Sie den Geschäftsführer und die Firmenanschrift! Oft haben Diese weitere Gewerbe angemeldet. Nicht selten als Hausmeisterservice, Kurierdienste, Fahrschule, Journalisten etc. Auch hier gilt grundsätzlich: Wer billig kauft, kauft zweimal.

REISEKOSTEN

Fallen Reisekosten an, sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren, wie diese berechnet werden. Eine „1:1“ Umlegung der Kosten birgt Gefahren. Werden zum Beispiel 3-4 Sterne Hotels für Übernachtungen gewählt, kann das böse Erwachen kommen, wenn in der jeweiligen Stadt bspw. Messe ist und die Zimmer das 3-4 Fache oder mehr kosten. Ebenso könnten die Hotels vor Ort ausgebucht sein. Wird die längere Fahrzeit zum Hotel dann berechnet? Bahnfahrten, Flüge etc. Welche Reiseklasse bzw. Fluggesellschaft wird gewählt? Wie werden Spesen abgerechnet? Das sollten Sie bei Bedarf ebenfalls vor einer Beauftragung abgeklärt haben.

PAUSCHALHONORARE

Pauschalhonorare sind zum Beispiel Tagessätze. Ekundigen Sie sich nach der Zeitberechnung des Tagessatzes. Bei uns sind dies in der Regel 10-12 Einsatzstunden. Ebenso wichtig: Sind im Tagessatz Auslagen enthalten oder nicht!

AUSLAGEN

Bei Detekteien die Ihnen einen maßgeblichen Stundensatz berechnen, wird man Ihnen in der Regel kleinere Auslagen (Straßenbahn, Essen/Getränke, Parkgebühren etc.) nicht in Rechnung stellen. Erstattungsfähige Ausgaben hingegen sind:

> Ein bestimmtes Hotel, das auftragsbedingt gebucht werden soll

> Eine bestimmte Fahrzeugkategorie, die auftragsbedingt angemietet werden soll

> kostenpflichtige Club- bzw. Veranstaltungsbesuche

> erforderliche Restaurantbesuche

> spezielle Anschaffungen die auftragsbedingt erforderlich sind (Teamkleidung, Arbeitskleidung etc.) Erkundigen sie sich im Vorfeld genau über die Abrechnungsmethoden und legen Sie ggf. ein Maximalbudget fest. Lassen Sie sich die Abrechnung transparent gestalten.

FAUSTFORMEL

In der Vergangeheit hat sich bei unseren regelmäßigen Klienten eine Faustformel herauskristallisiert. Dabei investieren Unsere Stammkunden, insbesondere Versicherungen ca. 10% der Schadensumme. Als Neukunde müssen Sie vorerst von einem Einzelfall ausgehen. Wägen Sie Ihren Schaden ab. Überlegen Sie, welcher Schaden bislang entstanden ist und ggf. weiter entstehen wird bzw. entstehen kann. Lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie die entstehenden Detektivkosten im Verhältnis zum Schaden. Die Ersparnis über weitere Schäden ist häufig wegweisend. In vielen Fällen sind Detektivkosten als Schadenersatz erstattungsfähig. Dazu gibt es bereits zahlreiche Gerichtsurteile, an denen sich orientiert wird. Es bleibt jedoch immer eine Einzelentscheidung des jeweiligen Gerichts und Diese richtet sich nach dem Begriff des Schadens der in § 249 Abs. 1 BGB definiert wird. Wenn sie Fragen zu unseren Preisen haben, beraten wir sie gern.

Rufen Sie jetzt an (+49 341 69803701) und lassen Sie sich durch uns beraten!